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Michelle Becka und Johannes Ulrich | Dezember 2022

Herausgeforderte Freiheit

Konturen eines Begriffs von Freiheit mit anderen

„´Sozial´ an dieser […] Auffassung der Freiheit ist der Umstand, daß eine bestimmte Institution der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht mehr bloß als Additiv, sondern als Medium und Vollzugsbedingung von Freiheit betrachtet wird.“

Axel Honneth, Das Recht der Freiheit

Dass die Freiheit gegenüber Eingriffen durch den Staat oder durch andere Menschen zu verteidigen ist, ist ein klassisches Thema liberaler Theorien. Dafür gibt es gute und historisch nachvollziehbare Gründe. Gleichzeitig können aber auch die einen zur Freiheit der anderen beitragen. Und staatliche Maßnahmen und Institutionen schränken Freiheit nicht nur ein, sondern sie ermöglichen sie überhaupt erst. Nur innerhalb gerechter Strukturen und gesicherter Institutionen (Bsp. Recht), können die Einzelnen ihre Freiheit verwirklichen.

Zahlreiche Theorien erklären und begründen Freiheit. Es kann diesem kleinen Beitrag nicht darum gehen, sie zu durchdringen oder gar zu systematisieren. Wenn wir aber eine vorsichtige Verortung wagen möchten, so geht es uns darum, Grundanliegen liberaler Theorien (wie die Achtung der Autonomie) mit republikanischen Impulsen, die das Zusammen-Handeln hervorheben, zu verbinden.[1] Der Beitrag versucht also, das Verständnis von Freiheit auf einer moralischen Ebene als intersubjektiv und relational zu schärfen. Freiheit ist nicht notwendig gegen andere und auf Kosten der nicht-menschlichen Umwelt zu verstehen, sondern vielmehr in Beziehung und Verwobenheit mit jenen. Ein solches Grundverständnis kann als Ansatzpunkt für Antworten auf verschiedene Infragestellungen oder Überbetonungen der Freiheit dienen. Dieses moralische Freiheitsverständnis ist zudem notwendig politisch zu fassen – etwa im Sinne der „sozialen Freiheit“ (Honneth), die hervorhebt, dass das Subjekt die anderen und die Institutionen zum eigenen Freiheitsvollzug notwendig braucht.[2]

Nach kurzen begrifflichen Klärungen werden einige Herausforderungen, mit denen Freiheit heute konfrontiert ist – theoretischer Art und konkret an den Beispielen von Pandemie und Klimakatastrophe – dargelegt, und es wird erörtert, welche Dimensionen der Freiheit darin angefragt oder bedroht sind. Darauf Bezug nehmend wird ein Begriff relationaler und sozialer Freiheit skizziert.

1.    Welche Freiheit?

Als moralischer Grundbegriff bedeutet Freiheit vor allem Handlungsfreiheit, also die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen und entsprechend zu handeln. Das setzt die Einsicht voraus, dass wir selbst erkennen können, was richtig und falsch ist. Es bedeutet aber nicht, dass dieses Wissen über richtig und falsch einfach, noch dass es vollständig wäre. Es ist eher ein Ringen, bei dem wir uns oft nicht ganz sicher sind. Außerdem sind wir niemals ganz frei in unseren Entscheidungen: Unabhängig von biologischen Beschränkungen sind wir auch und vor allem gesellschaftlich geprägt und eingeschränkt. Wie stark diese Einschränkungen zu verstehen sind, ist durchaus umstritten. Niemand würde jedoch ernsthaft den Standpunkt vertreten, dass Freiheit keine Grenzen hätte – nicht zuletzt deshalb, weil meine Freiheit immer mit der der anderen in Einklang zu bringen ist. Freiheit ist also niemals absolut, sie ist nicht losgelöst und nicht „vollständig“. Sie ist Grundlage jeder normativen Ethik, weil sie letztlich bedeutet, wir könnten auch anders handeln. Wäre das nicht der Fall, wäre alles vorherbestimmt oder wir würden nur den Weisungen anderer folgen (dann wären wir heteronom statt autonom). Ethik würde als Nachdenken über richtiges Handeln dann keinen Sinn machen.

Die christliche Theologie hebt im Anschluss an die Exodustradition (Ex 6,2-8), nach der die Befreiung aus Leid (Ex 19,5) durch Gott zu neuem Leben befreit, die Verbindung von Freiheit und Befreiung hervor. Befreiung impliziert ein Befreit-Sein zum Handeln-Können – und zum gerechten Handeln. In diesem Motiv kommen zugleich der emanzipatorische Gehalt, der in der Aufklärung an Bedeutung gewann, und eine gewisse Gerichtetheit der Freiheit zum Ausdruck. Zugleich ist das Handeln-Können (und die ihm zugrundeliegende Freiheit) kein Selbstläufer: Es bedarf der Entscheidung, der Initiative, des Engagements. Freiheit ist nicht nur eine Forderung, sie muss gestaltet werden. Deshalb ist Freiheit stets mit Verantwortung verknüpft.

Von den vielen möglichen Akzentuierungen des Freiheitsbegriffs[3] ist die Unterscheidung zwischen der Freiheit von und der Freiheit zu – also einer negativen und einer positiven Freiheit – hier besonders relevant.[4] Ideengeschichtlich ist die negative Freiheit (die sich in den klassischen Freiheitsrechten niederschlägt) die ältere und richtet sich vorrangig gegen den Staat: frei sein von nicht-gerechtfertigten Eingriffen in den persönlichen Bereich – frei von willkürlicher Verhaftung und Gewalteinwirkung, frei von Zensur etc. In liberalen Theorien ist diese Dimension der Freiheit meist dominant. Positive Freiheit trägt hingegen der Einsicht Rechnung, dass allein das Fehlen von äußerer Einwirkung nicht garantiert, dass sich vorhandene Potentiale entwickeln lassen. Frei zu sein etwas zu tun, hat viele Voraussetzungen, welche von Bildung und der Möglichkeit, eine Persönlichkeit zu entwickeln bis zu einer gewissen materiellen Sicherheit reichen. Besonders prägnant akzentuiert einen positiven Freiheitsbegriff in der Gegenwart Amartya Sen: Freiheit bedeutet für ihn, Lebenschancen zu haben und sie realisieren zu können.[5] Negative und positive Freiheit sind keine Alternativen, sie gehören zusammen.

2.    Kritik der Freiheit

Diese Freiheit als Grundlage unseres Handelns ist vielfach herausgefordert und kritisiert – in der Theorie und in der alltäglichen Wahrnehmung und Praxis. Aber Kritik ist nicht gleich Kritik. Es gibt Formen der Kritik von Freiheitstheorien, die in einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber der Freiheit und dem emanzipatorischen Grundgedanken der Aufklärung gründen. Sie entmündigen das Subjekt und bereiten autoritären Politikmodellen den Weg; denn wenn die Einzelnen nicht in der Lage sind, frei zu entscheiden und danach zu handeln, braucht es eine Autorität, die das übernimmt. Ein solches Leugnen von Freiheit macht Ethik als Nachdenken über richtiges Handeln (das Freiheit impliziert) unmöglich und gefährdet die politische Grundordnung. Solche Ablehnungen der Freiheit lassen wir in diesem Artikel außen vor.

Es gibt aber auch Formen von Freiheitskritik, die Schwachstellen und Gefahren dominanter Theorien aufzeigen und Herausforderungen darstellen. Weil die Freiheit immer zuerst die Freiheit des oder der Einzelnen meint, ist der vielleicht stärkste Vorwurf der des Individualismus. Es sind im späten 20. Jahrhundert v.a. Autoren, die (vereinheitlichend) als Kommunitaristen bezeichnet werden, die dem Liberalismus vorwerfen, das Individuum auf unangemessene Weise aus seinem gemeinschaftlichen Kontext zu lösen und zu vereinzeln. Das liberale Denken erscheint ihnen zu abstrakt, es isoliere den Menschen von der Gemeinschaft, den geteilten Werten und der Kultur, die für ein gelingendes Leben und Zusammenleben unerlässlich seien.[6] Auch feministische Ansätze und Care-Ethiken kritisieren die Vorstellungen eines ungebundenen Selbst, das zum moralischen Ideal erhoben wird, weil nur dieses als selbstbestimmt gilt. Nicht zuletzt indigene Denkansätze und die postkoloniale Kritik der letzten Jahrzehnte werfen liberalen Ansätzen eine Vernachlässigung der Beziehungshaftigkeit des Menschen vor. Manches dieser Kritik wurde aufgenommen. In vielen Ethikansätzen wird Freiheit heute nicht mehr individualistisch eng geführt.

Andere politische und v.a. ökonomische Engführungen des Freiheitsdenkens sind aber weiterhin dominant. Der gegenwärtige Gesellschaftsvertrag gründe, so Corinne Pelluchon, auf einer Freiheitsphilosophie, in der sich jeder durch Abgrenzung zu anderen definiere und das Eigeninteresse über allem stehe.[7] Nach dieser alten, aber anhaltenden Kritik verdrängt ein vorrangig wirtschaftsliberales Denken andere Freiheitsvorstellungen und dehnt sich auf alle Lebensbereiche aus. Eigeninteresse wird mit Nutzenmaximierung und Gewinnstreben gekoppelt, und Freiheit scheint sich vorrangig im Streben nach Gewinn und eigenem Vorteil zu realisieren. Sie ist dann kaum von Konsumfreiheit oder Marktfreiheit zu trennen. Das verengt den Begriff der Freiheit auf eine wirtschaftliche, wobei gleichzeitig das Verständnis von Wirtschaftsfreiheit reduziert erscheint. Papst Franziskus kommt zu dem Schluss, dass durch die Engführung auf eine rein theoretische Wirtschaftsfreiheit, die sich zudem in der Praxis mangels Teilhabemöglichkeiten gar nicht verwirklichen lässt, die Rede von Freiheit (er nennt zudem Demokratie und Geschwisterlichkeit) ihren Sinn verliert.[8] Freiheit wird also kritisiert, weil sie reduziert oder hohl erscheint.

Eine andere wichtige Kritik an dem dominanten Modell ist, dass es oft eine „Freiheit der ökonomisch Privilegierten“[9] zu begünstigen scheint: So kommt etwa die Reisefreiheit faktisch nicht allen zu, sondern nur denen, die es sich leisten können (und die den richtigen Pass haben). Wenn aber die Realisierung der Freiheit an den Geldbeutel geknüpft ist, dann fordern und realisieren die einen immer mehr Freiheiten – unter Umständen auf Kosten anderer, aber der Kreis derer, die das tun können, wird nicht ausgedehnt oder er wird sogar kleiner. Der emanzipatorische Gehalt und universale Charakter der Freiheit gehen dann verloren. Diese Engführungen und Fehlformen zu kritisieren, ist nicht nur zulässig, sondern notwendig, um den emanzipatorischen Anspruch aufrecht zu erhalten.

3.    Freiheit in Zeiten der Pandemie

„Wir haben uns daran gewöhnt, dem schillernden Terminus ‚Freiheit‘ vorwiegend in rhetorischen Höhenlagen zu begegnen, im unverbindlicheren Teil von Verfassungen, Programmen und Grundsatzreferaten.“[10] Welche konkreten Formen die Anfragen und Bedrohungen der Freiheit in der Praxis annehmen können, zeigt sich dagegen etwa in den Diskussionen um die andauernde SARS-CoV Pandemie sowie dem Klimawandel.

Eine Bedrohung der Freiheit im Kontext der Pandemie ging von der Erkrankung selbst aus, und zwar in einem ganz allgemeinen Sinne. Die Freiheit zu, von der oben die Rede war, setzt die Gesundheit voraus. Gesundheit kann als besonderes Gut gelten, da es vieles andere überhaupt erst ermöglicht. Die Gesundheit ermöglicht es uns erst, unser Leben frei zu gestalten und Lebenschancen zu realisieren. Sie ist eine der Voraussetzungen von Freiheit.

Deutlich sichtbarer als dieser medial wenig diskutierte Zusammenhang war, wie die Freiheit gegen die staatlichen Maßnahmen (Kontaktbeschränkung, Lockdown, Masken etc.), die eine Verbreitung des Virus teilweise verhindern, teilweise wenigstens verlangsamen wollten, in Stellung gebracht wurde. Eine genaue Analyse der unterschiedlichen Maßnahmen kann hier nicht vorgenommen werden; wir beschränken uns auf einige wichtige Aspekte.

Gerade zu Beginn reagierten die meisten Staaten auf die Pandemie mit tiefgreifenden Einschränkungen der Grundrechte. In diesen von Unsicherheit und Angst geprägten Monaten blieb öffentlicher Widerspruch weitgehend aus, und bisweilen konnte der Eindruck entstehen, dass manch einer ganz froh war, ein wenig Freiheit abgeben zu können. Das Freiheitsproblem, so schreibt Roland Bernecker, präsentierte sich in diesen Monaten vor allem als ein Problem der Verzeitlichung: Man kam überein, „gewohnte Freiheitsräume nicht wahrzunehmen, um sich diese Räume für die Zukunft zu erhalten.“[11] Dabei war unsicher, wie lange die Einschränkungen bestehen bzw. inwiefern sie tatsächlich zurückgenommen werden würden.

Erst nach einigen Monaten verschob sich die öffentliche Wahrnehmung, und die drängende Frage betraf nun mehr, inwiefern der Staat zu den Eingriffen in die Freiheitsrechte berechtigt war. Damit setzte auch eine Kritik ein, die sich oft auf eine negative Freiheit, eine Freiheit von staatlichen Engriffen in die Privatsphäre, berief. Diese Kritik war einerseits notwendig, krankte andererseits aber schon damals daran, ihren Begriff von Freiheit (der eben ein sehr enger und spezieller war) nicht weiter offen zu legen. Unter anderem deswegen fand sich die Kritik schon bald selbst in der Krise wieder:[12]

Da war zum einen die Schwierigkeit eines sich polarisierenden Diskurses, in welchem zunehmend Gegensätze wie Freiheit vs. Solidarität oder Freiheit vs. Menschenleben konstruiert wurden. In Wirklichkeit stehen die Begriffe jedoch nicht in einem Gegensatz zueinander, welcher eine Entweder/Oder-Entscheidung nötig machen würde, sondern in einer komplexen Beziehung, in der sie sich gegenseitig bedingen. Spätestens mit den Diskussionen um Eigen- und Fremdschutz der Impfung wurde deutlich, inwiefern der Einzelne, indem er für die Freiheit der anderen in Vorleistung geht, auch einen Beitrag zur eigenen Freiheit leistet – und somit letztlich zur Freiheit aller. Ebenso ist die Vorstellung, dass ein absoluter Schutz des Lebens dem Schutz der verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte vorzuziehen sei, nicht zu halten. Dem erteilte der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble schon damals in einem bemerkenswerten Interview eine Absage, in dem er betonte, dass Rechte sich stets gegenseitig beschränken und der einzige Wert des Grundgesetzes, den man als absolut verstehen könnte, die Menschenwürde sei.[13] Abwägungen zwischen den entscheidenden Werten unseres Zusammenlebens und auch zwischen Rechten sind immer wieder nötig, sie wurden in dieser Zeit oft dadurch zusätzlich erschwert, dass der eigene Standpunkt absolut gesetzt wurde.

Zum anderen fiel es der Kritik immer schwerer, sich von kruden Verschwörungstheorien abzugrenzen, und sie lief so leicht selbst Gefahr, „als grundsätzliche Delegitimierung von Krisenbewältigungspolitiken missverstanden zu werden.“[14] Bedroht wurde die Freiheit nicht mehr nur durch diejenigen, die sie um jeden Preis einschränken wollten, sondern auch durch jene, die sich kurzerhand zu ihren Verteidigerinnen und Verteidigern erklärt hatten, dabei aber ein verkürztes Verständnis von Freiheit propagierten. Nicht selten erschien die Freiheit in diesen Diskussionen allzu banal. Trotz wichtiger Kritik (etwa, wenn Freiheitseingriffe nicht hinreichend begründet erschienen) hatte man manchmal den Eindruck, die Sperrstunde der Bar oder das Maskentragen im Zug würden plötzlich unseren Freiheitsbegriff bestimmen.[15]

Ein großer Teil der geäußerten Kritik, die zum Teil auch als Kritik an Wissenschaft(lerinnen) geäußert wurde, lässt sich unseres Erachtens auf ein Missverständnis darüber zurückführen, was Wissenschaft, in diesem Falle vor allem die Virologie, zu leisten in der Lage ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diejenige Wissenschaft, welche die breite Öffentlichkeit erreichte, eine politisch vermittelte war – und damit im Grunde Politik: Wissenschaftler besetzten Posten in beratenden Gremien, Politikerinnen und Politiker zitierten Studienergebnisse etc. Die Reflexion der Grenzen der eigenen Erkenntnismöglichkeiten, die für Wissenschaft charakteristisch ist (und für Politik eben untypisch), konnte dabei nur in seltenen Fällen transparent gemacht werden. Ein Missverständnis bestand zudem darin, von der (Natur-)Wissenschaft auch Abwägungsprozesse hinsichtlich der gesellschaftlichen Wirkungen ihrer Ergebnisse, etwa mit Blick auf die Einschränkung der (politischen) Freiheit, zu erwarten. Das wiederum ist aber Aufgabe der Politik und von einem Fach wie der Virologie gar nicht zu leisten.

Die Pandemie hat also unterschiedliche Verständnisweisen sowie die Fragilität von Freiheit(en) aufgezeigt. Sie wirft aber auch andere, kaum diskutierte Fragen auf, etwa, ob jener vorausgehenden stillen Pandemie, nämlich der der Risikofaktoren, die v. a. unserem Lebensstil geschuldet ist, nicht auch mit – ggfs. freiheitseinschränkenden – Maßnahmen zu begegnen wäre, da ja der Staat nach Art. 20 GG zum Gesundheitsschutz verpflichtet ist.

4.    Klima- und ökologische Katastrophe

Sehr grundsätzlich ist die Freiheit auch durch die globale Erwärmung gefährdet – aber nicht nur die Freiheit, sondern auch die menschliche Existenz selbst. In einer Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2018 werden 467 Folgeerscheinungen des Klimawandels identifiziert, welche negative Auswirkungen auf die Bereiche Gesundheit, Wasser, Nahrung, Wirtschaft, Infrastruktur und Sicherheit haben.[16] Der sechste Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hält außerdem fest, „dass die verwundbarsten Menschen und Systeme besonders stark betroffen sind.“[17] Die Diskussionen auf der diesjährigen Klimakonferenz COP 27 bestätigen das vielfach.

Diese Folgen des Klimawandels bedrohen die (materiellen) Grundlagen des menschlichen Lebens und damit jene Ressourcen, die gleichzeitig Voraussetzung und Teil der Freiheit sind, denn die „Umgebung des Individuums muss ihm einerseits Freiräume und Optionen geben …, andererseits aber auch Ressourcen bereitstellen, die das Individuum zu einem selbstbestimmten Leben befähigen.“[18] Wenn die materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz angegriffen werden, wenn zum Beispiel Lebensgrundlagen durch Flut- oder Dürrekatastrophen beeinträchtigt oder zerstört werden, werden auch die Freiheit, über die eigene Lebensgestaltung zu entscheiden, oder die Freiheit zu handeln, eingeschränkt. Diese Beispiele mögen trivial erscheinen. Die aktuellen öffentlichen Diskurse zeigen jedoch, dass sie in der allgemeinen Fixierung auf eine alleinige Freiheit von nach wie vor zu wenig Beachtung finden.

Neben der persönlichen Freiheit wird auch die auf einer freiheitlichen Grundordnung aufbauenden Staatsform in Frage gestellt. Immer wieder und lauter sind jene Stimmen zu hören, die die liberalen Demokratien für ungeeignet halten, angemessen auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren. Stellvertretend sei hier ein Interview des norwegischen Wissenschaftlers Jørgen Randers mit der Wirtschaftswoche zitiert, in der dieser die schwerfälligen Decision Making-Prozesse westlicher Demokratien kritisiert. Schuld an deren Unfähigkeit seien kurzfristige Gratifikationsmodelle in Politik und Wirtschaft, welche den Blick auf langfristige Lösungen verbauten. Um dem Klimawandel effizient begegnen zu können, bedürfe es seiner Meinung nach starker Regierungen nach chinesischem Vorbild.[19]

Zum einen ist es aber keineswegs sicher, ob autoritäre Systeme wirklich besser und effizienter auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren. Zum anderen stellen jene offenen Flirts mit dem Autoritarismus und „illiberalen Demokratien“ selbst eine Gefahr für die Grundlagen Freiheit dar: Die Demokratie bedarf des Vertrauens in ihre Fähigkeiten und des Bekenntnisses zu ihren Werten. Anstatt sich vorschnell von der Freiheit zu verabschieden und dem Autoritarismus den Hof zu machen, sollte die monodimensionale Vorstellung von Freiheit aufgegeben und der Vielschichtigkeit Rechnung getragen werden.

Eine etwas andere Wendung erhält obiges Argument, wenn es auf die Ursachen der globalen Erwärmung abhebt: Denn ist der Klimawandel nicht selbst eine Folge der Freiheit, das heißt des Aufstiegs der liberalen Demokratien, der mit Industrialisierung und der Entwicklung eines kapitalistischen Wirtschaftssystems einherging?[20] Auch wenn das Beispiel China zeigt, dass Kapitalismus und Illiberalismus eine in diesem Sinne „effiziente“ Verbindung eingehen können, ist es historisch die Verknüpfung von Liberalismus und Kapitalismus und das darin verankerte Verständnis von Wachstum als Freiheitssteigerung, das die Begrenztheit der Ressourcen verkannt und den Klimawandel maßgeblich mitverursacht hat.

Wenn von der Gefährdung der Freiheit durch den Klimawandel die Rede ist, wird damit oft die Aussage verbunden, dass der Lebensstil und die persönlichen Freiheiten, an die wir uns in den Jahren des Wohlstandes gewöhnt haben, nicht zu halten wären. Tatsächlich ist ein Lebensstil, der auf starkem Ressourcenverbrauch basiert, vielfach problematisch. Das Verhältnis von Freiheitsgestaltung und Ressourcenverbrauch ist daher grundlegend zu reflektieren und zu gestalten.  An dieser Stelle bemerkenswert ist jedoch, dass häufig die Reduzierung privater Flugreisen u.ä. mit einer Einschränkung der Freiheit identifiziert werden. In der Folge wird auch in unseren Demokratien einer ambitionierten Klimapolitik gerne mit dem Vorwurf einer anti-freiheitlichen Verbotspolitik begegnet. Dabei werden staatliche Maßnahmen wie Emissionsobergrenzen oder ein Tempolimit reflexartig zu einer Politik des Zwangs und des Verzichts stilisiert. Dieses Muster ist so stark, dass es sich sogar die Gegenseite bisweilen zu eigen macht. So wird von Seiten der Maßnahmenbefürworter dann gerne einmal für weniger Freiheit und mehr Zwang und Verzicht argumentiert, anstatt den dahinterstehenden Freiheitsbegriff kritisch anzufragen.[21] Denn Freiheit wird hier wieder auf einen kleinen Teil ihrer Bedeutung reduziert.

Aber Freiheit – das wurde nun schon an mehreren Stellen deutlich – ist mehr als ein bloßes „Sich-gegenseitig-in-Ruhe-Lassen“. Das wird gerade im Kontext des Klimawandels deutlich, weil es hier eben um die Atmosphäre geht, also den von uns gemeinsam bewohnten Raum.[22] Daher ist der Klimawandel zugleich Folge von Freiheitsausübung und freiheitseinschränkend, birgt aber auch Potential für ein besseres Verständnis von Freiheit. So verweist zum Beispiel auch Christoph Möllers darauf, wie das Denken in ökologischen Kategorien einen Beitrag zu einem interpersonalen Verständnis von Freiheit und „einer politischen Epistemologie, die die Vorstellung vom atomisierten Individuum als zentraler Einheit überwindet“[23], leisten kann. Ein relationales Freiheitsverständnis weist also über die Verbundenheit zwischen Menschen hinaus auf die Verbundenheit mit der nichtmenschlichen Umwelt und zukünftigen Generationen.

Im April 2021 fanden solche Überlegungen politisch sichtbar Ausdruck: Mehrere Umweltorganisationen, darunter auch Fridays for Future, hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung eingelegt – und in Teilen Recht bekommen. Das Verfassungsgericht sah die „zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden … durch die angegriffenen Bestimmungen … in ihren Freiheitsrechten verletzt.“[24] Die Argumentation der Karlsruher Richter ist dabei folgende: Werden heute nicht ausreichend CO2-Emissionen eingespart, müssen zukünftige Generationen umso mehr Einsparungen vornehmen. Diese überproportional hohe Belastung kommender Generationen sieht das Bundesverfassungsgericht als eine Einschränkung der Freiheitsrechte, denn das „Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.“[25]

Zum einen wird Freiheit als eine begrenzte Ressource gedeutet, die ihrerseits gerecht verteilt werden muss. Und zum anderen soll das nicht nur raumübergreifend geschehen, sondern bezieht sich genauso auch auf zukünftige Generationen. Die immer wieder angeklungene interpersonale Dimension der Freiheit erhält hier neben einer räumlichen (Stichwort: der gemeinsam bewohnte Raum) auch noch eine zeitliche Komponente: Meine Freiheit ist im politischen Diskurs nicht nur mit der Freiheit der anderen – weltweit – in Einklang zu bringen, sondern sie darf auch die Freiheitsausübung kommender Generationen nicht unmöglich machen. Die dazu nötigen Abwägungen stellen eine Herausforderung dar, die sehr komplex und schwierig ist, die aber bewältigt werden muss.

5.    Konturen eines relationalen und sozialen Freiheitsbegriffs

Die Pandemie und die Klimakatastrophe zeigen exemplarisch, wie Freiheit gegenwärtig herausgefordert ist, und sie verweisen auf Fehlformen und Engführungen: Freiheit konnte in der Pandemie als Gegensatz zur Solidarität stilisiert werden, weil sie im Sinne einer bestimmten liberalen Tradition so verstanden wurde, als dürfe ein „ungebundenes Ich“ in keiner Weise eingeschränkt werden. Und eine der Erkenntnisse der Klimakatastrophe ist, dass ein bestimmter – auf Freiheit basierender – Lebensstil letztlich zu einer Gefährdung der Freiheit zukünftiger Generationen und der materiellen Grundlagen unserer Freiheit selbst führt. Das Problem der Engführung auf wirtschaftliche Freiheit wurde in beiden Bereichen als folgenreich skizziert, und beiden Problemen liegt ein verengtes Verständnis zu Grunde.

Ein individualistisch verengter Freiheitsbegriff übersieht nicht nur, dass die eigene Freiheit mit der der anderen vereinbar sein muss, sondern auch, dass sie stets durch andere konstituiert ist: Entwicklungspsychologisch (oder auch intersubjektivitätstheoretisch) gefasst heißt das, dass Menschen nur durch andere – deren Ansprache, Zuwendung und letztlich Anerkennung – freiheitsfähig werden. Kommunikationstheoretisch ermöglicht erst das Zusammenwirken mit anderen die Fähigkeiten zu reflexiven Leistungen, die zur Selbstbestimmung gehören.[26] „Wir sollten uns daran erinnern, dass Freiheit ein Beziehungswort ist, eine Vokabel, die auf Einbindung, auf Rücksichtnahme, auf Zusammenarbeit hinweist. Sie liegt unseren Beziehungen nicht bereits zugrunde, sondern stellt deren Resultat dar, das Ergebnis von Kommunikation und Kooperation. Unsere Freiheit wird auch in Zukunft kommunikativ und kooperativ sein oder sie wird nicht sein.“[27] Ein intersubjektives oder relationales Verständnis von Freiheit trägt der Einsicht Rechnung, dass andere unsere Freiheit eben nicht nur – wie es auf der Erfahrungsebene oft erscheint – eingrenzen, sondern auch ermöglichen. Wir betonen an dieser Stelle die Relationalität, weil sie (anders als die Intersubjektivität) die Bezogenheit auf Natur und Umwelt miteinschließt oder zumindest einschließen kann. Inwieweit die nicht-menschliche Umwelt menschliche Freiheitsausübung einerseits ermöglicht, andererseits durch sie geschädigt wird, inwieweit ihr Eigenwert (bei aller Schwierigkeit, diesen zu bestimmen) in unserer Freiheitsgestaltung zu berücksichtigen ist, muss in Zukunft stärker reflektiert werden. Der Aspekt der Relationalität bietet hierfür Anknüpfungspunkte.

Ob relational oder intersubjektiv: Die Freiheit der Einzelnen ist immer soziale Freiheit und als solche institutionell verfasst. Axel Honneth spricht von sozialer Freiheit, um deutlich zu machen, dass Freiheit auf die Beziehungen mit anderen Menschen und auf Institutionen nicht nur angewiesen ist, sondern erst durch sie ermöglicht und konstituiert werden kann.[28] Denn Institutionen, wie etwa das Recht, schützen die Einzelnen vor Eingriffen anderer und ermöglichen so die Realisierung individueller Freiheit, auch und v.a. in subjektiven Rechten. Ohne Institutionen gibt es keine Freiheit für alle. Ebenso wie die Institutionen die Voraussetzung individueller Freiheit bilden, ist die Freiheit aber auch die Voraussetzung der Institutionen, denn diese werden selbst in der politischen Gemeinschaft gestaltet – und zwar notwendigerweise so, dass alle Zugang zu dieser Mitgestaltung haben (Partizipationsgerechtigkeit). Demokratische Institutionen benötigen Freiheit, um dem Einzelnen wiederum politische Freiheit ermöglichen zu können. [29]

Eine zentrale Institution ist in diesem Zusammenhang das Recht. Das Recht schützt die Handlungsfreiheit der Einzelnen, es bildet als äußere Ordnung den Rahmen, in dem wir mit anderen unsere Freiheit entfalten können. Es schützt die Autonomie der Subjekte, schreibt ihnen aber nicht vor, wie sie diese auszuüben haben. Doch trotz der großen Bedeutung geht Freiheit nicht in rechtlicher Freiheit auf. Dann bestünde nämlich die Gefahr, dass sie aus intersubjektiven Zusammenhängen gelöst und nur noch als Summe der zur Verfügung stehenden Rechte, also wiederum individualisiert, verstanden würde. Es resultierte ein Denken, das selbst wieder freiheitsgefährdend wäre, weil es Freiheit auf Rechtsansprüche reduziert und die eigenen Ansprüche über die der anderen stellt.[30] Nicht jeder Akt der Freiheit, nicht jede Präferenz, begründet einen Rechtsanspruch: Es gibt ebenso wenig ein Recht auf ein tägliches Schnitzel wie auf unbegrenztes Tempo auf Autobahnen. Aber das Recht ermöglicht nicht nur Freiheit, es ist auch Ausdruck von Freiheit, denn es geht (wie bereits zu Institutionen im Allgemeinen ausgeführt) hervor aus gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen, also aus Argumentieren und Ringen freiheitsfähiger Bürgerinnen und Bürger. In dieser politischen Deliberation machen sie von ihrer Freiheit Gebrauch, sie stellt eine zentrale Dimension sozialer Freiheit dar. Es wäre wünschenswert, solche Deliberationsräume (von denen gar nicht so klar zu sagen ist, wo sie außerhalb des Parlaments zu finden sind) auch zu nutzen, um sich über zukunftsfähige Freiheitsvorstellungen zu verständigen und die skizzierten Engführungen aufzubrechen.

Immer wieder wurde in diesem Beitrag betont, dass negative und positive Dimension von Freiheit nicht zu trennen sind. Darin deutet sich eine bislang nicht explizit gemachte Verknüpfung mit der Gerechtigkeit an. Da die Ausübung der Freiheit selbst der materiellen Grundlagen bedarf, kann es Freiheit nicht losgelöst von Gerechtigkeit geben: Um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, müssen Individuen die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entwickeln; Bildung, Gesundheitsversorgung, Grundsicherung u.ä. kommen ins Spiel. Da die Freiheit moralisch außerdem stets die Freiheit aller ist, ist ihre Ausübung und Gestaltung politisch auch allen zu ermöglichen, und alle müssen an dieser Gestaltung im Sinne einer Partizipationsgerechtigkeit mitwirken können. Freiheit und Gerechtigkeit müssen zusammengedacht werden, damit allen Chancen auf Freiheitsverwirklichung zukommen (ohne dadurch die Verantwortung der Einzelnen für ihr Handeln aufzuheben).

6.    Ausblick und Auftrag

Es wurde deutlich, dass Institutionen für die Realisierung von Freiheit unverzichtbar sind. Daraus resultiert als abschließender Ausblick und zugleich Auftrag, aufmerksam zu sein, wo diese Grundbedingungen angegriffen werden, wo also, wie zu Beginn gesagt, die Freiheit selbst in Frage gestellt wird. Das geschieht gegenwärtig insbesondere durch den Rechtspopulismus,[31] der die Grundlagen des Freiheitsdenkens im Allgemeinen und der politischen Freiheit im Besonderen untergräbt. Er versteht Freiheit nicht mehr als Freiheit aller, sondern als die einer bestimmten Gruppe, etwas des Volkes. Wer nicht zu dieser Gruppe gehört, kommt nicht in den Genuss der Freiheit und der mit ihr verbundenen Rechte. Die Institutionen, die die Freiheit garantieren sollen, werden beschädigt und geschwächt, und der universale Anspruch der Freiheit geht verloren.

Deshalb ist solchen politischen Bemühungen entschieden entgegenzutreten. Dazu gehört unseres Erachtens auch, den Engführungen des Freiheitsverständnisses in der Theorie entgegenzuwirken. Es ist ein Freiheitsbegriff zu verteidigen, wie er vorangehend skizziert wurde: emanzipatorisch und zugleich selbstkritisch gegenüber eigenen Implikationen (etwa mit Blick auf die Klimakatastrophe), negative und positive Dimensionen umfassend, relational – und angewiesen auf gerechte Institutionen. Das zu begründen und zu verteidigen, ist eine drängende Aufgabe auch der Christlichen Sozialethik.

 

 

 

Anmerkungen

[1]   Vgl. für eine Übersicht: Julian Culp: Freiheit, I. Philosophisch, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Freiheit, Zugriff am17.11.2022.

[2]   Der Begriff wird hier in diesem allgemeinen Sinn in Anlehnung an Honneth verwendet, ohne das dahinterstehende Konzept und die entsprechenden Implikationen zu entfalten.

[3]   Die liberale Tradition selbst steckt voller Varianten und auch Widersprüche. Zu Verständnisweisen, Traditionen und Praktiken der Freiheit und den damit verbundenen Widersprüchen vgl. Christoph Möllers, Freiheitsgrade, 3. Auflage, Berlin 2021.

Noch grundlegender wäre zunächst nach Begründungen der Freiheit zu fragen, um ihre Bedeutung für die Sozialethik darlegen zu können. Das ist hier nicht leistbar. Vgl. maßgeblich dazu: Hübenthal, Christoph, Grundlegung der christlichen Sozialethik: Versuch eines freiheitsanalytisch-handlungsreflexiven Ansatzes, Münster 2006.

[4]   Diese Unterscheidung geht zurück auf den Aufsatz „Two concepts of Liberty“ von 1958 von Isaiah Berlin. Vgl. Isaiah Berlin, Freiheit. Vier Versuche, Berlin 2006.

[5]   Amartya Sen, Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft, München 2000.

[6]   Die in den 1990er Jahren vehement geführte Diskussion hat dazu beigetragen, Schwachstellen des liberalen Denkens aufzuzeigen und die Sozialität der Person stärker in den Vordergrund zu rücken. Die kommunitaristische Kritik neigt dabei aber zum Konservativismus, denn das, was ist, erscheint zunächst einmal gut und erhaltenswert und droht, emanzipatorische Interessen – zur Realisierung individueller Freiheit – zu unterbinden. Vgl. Walter Reese-Schäfer, Kommunitarismus. Campus Einführungen, Frankfurt am Main/New York 2001.

[7]   Corine Pelluchon, Das Zeitalter des Lebendigen. Eine neue Philosophie der Aufklärung, Darmstadt 2021, 55.

[8]   Papst Franziskus, Fratelli Tutti. Über die Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft, 03.10.2020, 110. Die Kritik an den Fehlformen der Freiheit führt Papst Franziskus allerdings zu einer sehr allgemeinen Freiheitskritik, die auch den emanzipatorischen Anspruch und Realisierungsmöglichkeiten von Individuen abzuwerten droht.

[9]   Möllers, Freiheitsgrade, a.a.O., 145.

[10]  Roland Bernecker, Pandemie und Freiheit. In: Paragrana 30 (2021) 2, 287.

[11]  Ebd., 290.

[12]  Vgl. Clara Arnold, Oliver Flügel-Martinsen, Samia Mohammed, Andreas Vasilache (Hrsg.), Kritik in der Krise: Perspektiven politischer Theorie auf die Corona-Pandemie, Baden-Baden 2020.

[13]  Vgl. Schäuble will dem Schutz des Lebens nicht alles unterordnen. Interview im Tagesspiegel vom 26.04.2020; URL: https://www.tagesspiegel.de/politik/schauble-will-dem-schutz-des-lebens-nicht-alles-unterordnen-7507174.html, Zugriff am 21.09.2022.

[14]  Arnold, Kritik in der Krise, a.a.O., 8.

[15]  Interview, Was Freiheit in der Pandemie bedeutet, URL: https://www.oeaw.ac.at/news/was-freiheit-in-einer-pandemie-bedeutet, Zugriff am 19.09.2022.

[16]  Camilo Mora et al., Broad threat to humanity from cumulative climate hazards intensified by greenhouse gas emissions. In: Nature Climate Change 8 (2018), 1062-1071.

[17]  Sechster IPCC Sachstandsbericht, einsehbar unter https://www.de-ipcc.de/250.php, Zugriff am 19.09.2022.

[18]  Lisa Herzog, Freiheit gehört nicht nur den Reichen. Plädoyer für einen zeitgemäßen Liberalismus, München 2014, 12 f.

[19] Vgl. Interview in Wirtschaftswoche, URL: https://www.wiwo.de/technologie/umwelt/interview-mit-jorgen-randers-der-westen-sollte-china-kopieren/6603708.html, Zugriff am 19.09.2022.

[20]  Vgl. Christoph Möllers, Liberalismus jenseits von Individualismus und Kapitalismus. In: R. Fücks, R. Manthe (Hrsg.), Liberalismus neu denken. Freiheitliche Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit, Bielefeld 2022, 85-90, 87.

[21]  Vgl. hierfür z.B. Michael Kopatz, Perspektiven einer ökoliberalen Politik. In: factory – Magazin für Nachhaltiges Wirtschaften 15 (2020) 1, URL: https://www.factory-magazin.de/fileadmin/magazin/media/freiheit/factory_freiheit_web.pdf, Zugriff am 19.9.2022.

[22]  Interview mit Dieter Thomä, URL: https://www.deutschlandfunk.de/klimawandel-und-persoenliche-freiheit-klimaaktivisten-sind-100.html, Zugriff am 19.09.2022.

[23]  Möllers, Liberalismus, a.a.O., 89. Viele Ansätze, die sich derzeit mit dem Anthropozändiskurs beschäftigen oder einen planetarischen Zugang suchen, weisen in eine ähnliche Richtung.

[24]  Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021, URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html, Zugriff am 19.9.2022.

[25]  Bernd Ulrich, Die Befreiung der Freiheit. In: Zeit online, Url: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/karlsruhe-bundesverfassungsgericht-klimaschutz-urteil-grundgesetz-freiheit, Zugriff am 19.09.2022.

[26]  Vgl. Axel Honneth, Das Recht der Freiheit, Berlin 2011, 81.

[27]  Jean-Pierre Wils, Schale Freiheit. Nachdenken über einen zerfledderten Sachverhalt, Deutschlandfunk 13.02,2022, https://www.deutschlandfunk.de/schale-freiheit-100.html

[28]  Vgl. Honneth, Das Recht der Freiheit, a.a.O., 81.

[29]  Bernecker, Pandemie und Freiheit, a.a.O., 298.

[30]  Vgl. Honneth, Das Recht der Freiheit, a.a.O., 157-172, sowie zur Diskussion außerdem: Christoph Menke, Kritik der Rechte, Berlin 2015; Daniel Loick, Juridismus. Konturen einer kritischen Theorie des Rechts, Berlin 2017.

[31]  Der Populismusbegriff ist längst nicht mehr angemessen für einige Bewegungen und Parteien der Neuen Rechten, die weltweit an Bedeutung gewonnen haben. Da diese Differenzierungen hier nicht vorgenommen werden können, fungiert er als Stellvertreterbegriff.

Die Verfasser

Michelle Becka, katholische Theologin, Professorin für Christliche Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg.

Johannes Ulrich, MD, BA Theologie/Philosophie, Arzt am Hôpital fribourgeois Tafers.