Markus Vogt | 06. November 2020

Die ethische Grammatik des Konflikts um atomare Endlager

Partizipation jenseits des „Sankt-Florians-Prinzips“

Der politische Prozess des Ringens um einen Konsens für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe ist in Deutschland von einem massiven Vertrauensverlust geprägt. Dies macht es nötig, sich in neuer Weise der „ethischen Grammatik“ verantwortlicher, gerechter, transparenter und fairer Entscheidungsverfahren zu vergewissern. Ein erstes Kriterium ist Wissenschaftsbasierung in der Suche nach dem vermeintlich objektiv besten Standort. Mit diesem Auftrag hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach mehrjähriger Suche nun neunzig Regionen in Deutschland benannt, die als potentielle Endlagerstätten in Salz, Ton oder Granit „günstige geologische Voraussetzungen für ein Atommüll-Endlager“ aufweisen. Der Salzstock Gorleben in Niedersachsen ist wegen des Fehlens eines intakten Deckgebirges und der Gewässerchemie nicht darunter. In den kommenden Monaten und Jahren werden die möglichen Standorte weiter eingegrenzt. 2031 soll ein Standort gefunden sein, ab 2050 sollen Behälter mit strahlendem Abfall unterirdisch eingelagert werden. Die Debatte ist ein Härtetest für gesellschaftliche Konsensfähigkeit.

Die Endlagersuche fordert politische Partizipation. Schon deshalb, weil die Risiken möglicherweise so existenziell sind, dass sie das Recht der Betroffenen berühren, nicht nur Objekt der Entscheidung anderer zu sein, sondern Subjekt und Mitgestalter ihrer Lebensbedingungen. Beteiligung erzeugt aber nicht automatisch rationale und gemeinwohlorientierte Entscheidungen. Sie neigt vielmehr im Kontext der spezifischen Kommunikationslogik der Endlagerfrage zum „Sankt-Florians-Prinzip“ („Heiliger St. Florian, verschon‘ mein Haus, zünd‘ andere an“; in der Forschung spricht man vom Nimby-Prinzip: Not in my backyard). Läuft Beteiligung darauf hinaus, dass alle Zustimmung für ein potentielles Endlager dann endet, wenn es vor der eigenen Haustür sein soll? Gewinnt dann derjenige, der am lautesten schreit? Für diese Art der Risikokommunikation scheint sich Bayern schon in Stellung zu bringen. Um hier gegenzusteuern und eine andere Dynamik der öffentlichen Debatte zu ermöglichen, braucht man langfristige Vertrauensbildung durch eine transparente und partizipative Aushandlung von Entscheidungen, in der alle Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Interessen und Überzeugungen argumentativ einzubringen. Vorgesehen sind verschiedene Formate, an denen sich Bürger, Gemeinden und Organisationen beteiligen können. Man kann dies als Stärkung direkter Demokratie einordnen.

Irreversibilität oder Rückholbarkeit?

Das spezifische Problem der Endlagerfrage ist die extreme Langfristigkeit der Zeithorizonte potenzieller Gefährlichkeit hochradioaktiver Abfälle. Er überfordert in grundlegender Weise eingeübte Denkmuster in Gesellschaft, Politik und Ethik. Nach dem Atomgesetz soll die Lagerstätte „eine Millionen Jahre“ sicher sein. Für den Prozess politischer Planung ist das ein quasi unendlicher, metaphysischer Zeithorizont, der alle bekannten Verfahren der Folgenabwägung überschreitet. Methodisch wird in dem 2016 veröffentlichten, 683 Seiten umfassenden Endbericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ diskutiert, ob dem hohen Sicherheitsanspruch eher dadurch Rechnung zu tragen ist, dass man die nach BGE-Schätzungen bis 2080 anfallenden 10.500 Tonnen hochradioaktiver Abfälle aus Brennelementen, unerreichbar wegsperrt (und damit auch vor möglichem Missbrauch in künftigen Gesellschaften schützt) oder ob das Postulat der Reversibilität größeres Gewicht erhalten soll. Denn es könnte sein, dass sich die Einschätzungen der Stabilität von geologischen Formationen für Endlager ändern oder technische Fortschritte eine Wiederverwendung oder Transmutation gebrauchter Brennstäbe ermöglichen, wofür eine Rückholbarkeit von Abfällen ratsam wäre. Die Frage ist offen.

Die Grammatik ethischer Leitbegriffe der
Energiedebatte

Begriffe prägen die Wahrnehmung. Daher lohnt es sich, die spezifischen Blickrichtungen der in der Debatte um die Lagerung hochradioaktiver Abfälle verwendeten ethischen Leitbegriffe zu analysieren, um so ihre jeweilige Perspektive und Problemlösungskapazität näher zu bestimmen. Dies kann helfen, für verschiedene Teilaspekte des Diskurses jeweils diejenigen Begriffe auszuwählen, die zu den dabei im Vordergrund stehenden Entscheidungsproblemen passen. Darüber hinaus hilft begriffliche Klarheit, die blinden Flecken, Zuordnungen und Ebenen der ethischen Teildiskurse und ihrer Akteure deutlicher zu erkennen:

a) Verantwortung

Der Verantwortungsbegriff zielt darauf ab, Subjekte, Objekte, Kontrollinstanzen und Kriterien der jeweiligen Entscheidungsprobleme zu benennen und damit die Rechenschaftspflicht politisch wirksam zu organisieren. Damit schafft er eine Basis für die gesellschaftliche Organisation von Rechenschaftspflichten, wobei insbesondere die Kriterienfrage angesichts der extrem langen Zeiträume prekär ist. Diese führen nämlich zu einem logischen Versagen des Versicherungsprinzips („Risiko = Schadensausmaß mal Eintrittswahrscheinlichkeit“). Vollmundige Verantwortungsversprechen sollten deshalb mit Vorsicht geäußert und geglaubt werden. Der entscheidende Dissens im Verantwortungsdiskurs liegt darin, in welcher Weise man welche Abwägungsprozesse zulässt.

b) Risiko und Katastrophe

Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen dem Begriff der Verantwortung und dem des Risikos. Versteht man Risiko als handlungsabhängige Unsicherheit (und damit als Gegenbegriff zu Schicksal), meint der Begriff nichts prinzipiell Negatives. Die Zunahme von Risiken ist auch ein Reflex zunehmender technischer Handlungsmacht. Viele Risiken sind nicht hinreichend auf physikalisch vorgegebene Schwellenwerte zurückführbar. Zusätzlich sind sie abhängig von subjektiven Wahrnehmungen, Sensibilitäten und Wertpräferenzen. Auch deshalb ist die öffentliche Kommunikation über Risiken ein notwendiger Bestandteil der verantwortlichen Suche nach atomaren Endlagerstätten. Um zu verdeutlichen, dass es sich bei den damit verbundenen Gefahren nicht nur um kalkulierbare und ggf. in Kauf zu nehmende Risiken handelt, ist hier auch der Begriff der Katastrophe in Bezug auf die mögliche Kontaminierung von wasserführenden Gesteinen oder auf Sekundärschäden (Erdbeben, andere Naturgefahren) oder menschliche Eingriffe (Sabotage, Terrorismus, Ignoranz) relevant.

c) Gerechtigkeit

Gerechtigkeit hat traditionell drei Dimensionen: Legalgerechtigkeit (dies betrifft vor allem die Verfahren und ihre Transparenz), Verteilungsgerechtigkeit (hinsichtlich von Nutzen und Lasten bzw. Risiken) sowie Tauschgerechtigkeit (Notwendigkeit der Kompensation von Nachteilen z. B. durch regionale Strukturentwicklungshilfen). Auch das Verursacherprinzip (und damit die finanzielle Beteiligung der Unternehmen an den Kosten) ist eine Dimension der Gerechtigkeit in der Entscheidung von Endlagerfragen. Aus christlicher Perspektive erfordert Gerechtigkeit in spezifischer Weise den Blick auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die höheren Risiken ausgesetzt werden. Ob die Nutzung der Kernenergie von Anfang an gegen intergenerationelle Gerechtigkeit verstoßen habe, wird kontrovers diskutiert. Die moralische Pflicht, Handlungen zu vermeiden, die mit der Möglichkeit von unkalkulierbaren Katastrophen wie der Nicht-mehr-Belebbarkeit von großen Lebensräumen verbunden sind, geht über das hinaus, was unter Gesichtspunkten der Gerechtigkeit und der Nachteilskompensation verhandelbar ist. Der Eindruck,  durch das Versprechen von Strukturmaßnahmen und Arbeitsplätzen die Risikobereitschaft zu erkaufen, muss vermieden werden.

Resümee

Bisher gibt es weltweit kein konsensfähig als „sicher“ eingestuftes atomares Endlager. Die Debatte darüber ist politisch und ethisch unsicheres Terrain. Sie wird Deutschland in den kommenden Monaten, Jahren und Jahrzehnten begleiten und sich zuspitzen, wenn aus den jetzt benannten Teilgebieten sogenannte Standortregionen ausgewählt werden. Christliche Ethik kann durch klare Begriffe und eine Kultur offener Begegnung zur Konfliktbewältigung beitragen. Dialog und das Vertrauen in faire Verfahren sind unabdingbare Voraussetzung für den gesellschaftlichen Frieden. Dafür ist die Endlagerfrage eine Bewährungsprobe, die uns noch lange beschäftigen wird.

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in der Publikationsreihe SALZKÖRNER des Zenralkomitees der deutschen Katholiken. https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/salzkoerner/ausgabe/26-Jg-Nr-5-143K/

Der Verfasser

Prof. Dr. Markus Vogt, Inhaber des Lehrstuhls für Christliche Sozialethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München.