Gerhard Wegner | Februar 2020

Der »inklusive Sozialraum«

Eine neue Qualität des Sozialstaats?

Die neue Qualität des Sozialstaats, um die es im Folgenden gehen soll, firmiert unter verschiedenen Begriffen. Für die einen geht es allgemein um aktive soziale Stadtentwicklung, um das „soziale Quartier“, um die Schaffung von „Caring Communities“ oder gar schlicht um die Neubelebung von Nachbarschaften – dies alles wird dann im Blick auf die Digitalisierung als „Smart City in der sozialen Stadt“ konzipiert. Andere kommen von der professionellen Sozialarbeit her und diskutieren die entsprechenden Fragen klassisch unter dem Label der Gemeinwesenarbeit – und heute als Sozialraumorientierung. Hinzu kommen die schon älteren gemeinwesenorientierten Strategien in der Behinderten-, Alten- und Jugendhilfe, die auf die Auflösung der großen Heime fokussieren. Die Vorstellung eines „inklusiven Sozialraums“ soll all diese Debatten zusammensehen und begreift sie als neue Qualitäten des Sozialstaats (wobei sich „Inklusion“ auf die Ermöglichung und Gestaltung von Vielfalt bezieht und nicht nur auf Menschen mit Behinderungen), der auf die Stärkung des Sozialkapitals der Menschen vor Ort zielt.

Im Kern ist der deutsche Sozialstaat ein komplexes Gefüge von Gesetzen, aus denen sich – meist individuelle – Rechte, d.h. Ansprüche von Menschen in spezifischen Bedarfssituationen wie Kindheit, Arbeitslosigkeit, Armut, Alter oder Krankheit herleiten lassen. Er wurde seit den ersten Reformen Otto von Bismarcks Ende des 19. Jahrhunderts bis heute immer weiter entwickelt – gerade auch unter Beteiligung der christlichen Kirchen, die auf seine Gestaltung erkennbaren Einfluss ausübten und bis heute durch die Bereitstellung sozialer Dienste über Caritas und Diakonie einen wesentlichen Teil seiner Leistungsfähigkeit ausmachen. In keinem anderen Land der Welt verfügen die Kirchen über dermaßen große Möglichkeiten, Menschen aufgrund gesetzlicher Regelungen unterstützen zu können, wie in Deutschland. Sie sind nach wie vor ein konstitutiver Teil des Sozialstaats, auch wenn das sozialpolitische Feld heute natürlich sehr viel pluraler als noch in der vorherigen Generation geworden ist und die starke Rolle der Kirchen auch angefragt wird.

Aber natürlich ist es mit der gesetzlich begründeten sozialen Anspruchskultur allein nicht getan. Der Sozialstaat benötigt eine große Zahl von Organisationen und Institutionen, die die betroffenen Menschen unter-stützen und ihnen die Realisierung ihrer Ansprüche erst ermöglichen. Dazu zählen in Deutschland in historischer Betrachtung vielfältige „Anstalten“ wie zum Beispiel Krankenhäuser, Heime für Menschen mit Behinderungen und Entsprechendes im Bereich der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe. Auch die heute sogenannte Agentur für Arbeit (AA) – früher Bundesanstalt für Arbeit – oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehören dazu. Früher ging dementsprechend die Inan-spruchnahme von sozialstaatlichen Rechten mit einer Zuweisung an solche Institutionen einher. Wer arbeitslos wurde, musste sich einer nicht immer würdevollen Behandlung im Arbeitsamt unterziehen, und wer gar schwer behindert war, ging bei der Einweisung in entsprechende Heime, von denen nicht wenige von Caritas und Diakonie betrieben wurden, viele seiner Rechte verlustig. Nicht viel anders war es auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Der Sozialstaat war auf diese Weise anstaltlich geordnet – was schon in den siebziger Jahren und dann mit der Zunahme von Individualisierung und allgemeinem Wohlstand immer deutlicher kritisiert wurde.

Auf dem Weg zur umfassenden „Community Care“

Nun ist heute diese Zeit einer letztlich stigmatisierenden Heimkultur zum Glück endgültig vorbei. Nichtsdestotrotz ist weder das Problem demütigender Behandlung im Fall von längerer Arbeitslosigkeit noch das der faktischen Existenz von nach wie vor existierenden Heim-Sonderwelten im Bereich von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und in der Kinder- und Jugendhilfe endgültig gelöst. Dabei liegt die Lösung zumindest dieses zweiten Problems auf der Hand und wird an vielen Orten angegangen: Die betreffenden Menschen müssen in kleineren Wohneinheiten in den ja ohnehin vorhandenen Sozialräumen, wie städtischen Quartieren oder Dörfern, Räume zum Leben finden können. Die großen Wohneinheiten am Rande der Städte gehören aufgelöst. Nicht nur die „Behindertenrechtskonvention der UNO“, die durch den Bundestag ratifiziert worden ist, sondern auch vielfältige Überlegungen zu einer modernen Politik für ältere Menschen, wie sie sich insbesondere im „Siebten Altenbericht der Bundesregierung“ niedergeschlagen haben, fordern deswegen mit Nachdruck die Schaffung „inklusiver Sozialräume“, in denen ein qualifiziertes gemeinsames Leben von Menschen mit Behinderungen, Älteren und Jüngeren – in der Konsequenz auch von Kranken und Gesunden, Einheimischen und Geflüchteten – von vornherein bewusst geplant wird. Mit der Realisierung solcher Sozialkulturen in Stadt und Land könnte der Ausgrenzung und Stigmatisierung der „Anderen“ entscheidend gewehrt werden. Im Bereich der Behindertenhilfe ist hierfür der Begriff „Community Care“ geprägt worden, der auf Dezentralisierung und Teilhabe setzt und eine Verknüpfung von professionellen sozialen Dienstleistern mit kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen beinhaltet.

Damit ist ein zunehmender lokaler Bezug der Sozialpolitik, bisweilen als ihre „Territorialisierung“ bezeichnet, auf die Tagesordnung gesetzt worden. Das bedeutet: Der Zugang zu Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Arbeit, politischer Partizipation, Umweltbedingungen müssen in Bezug auf eine konkrete Bevölkerung und damit als sozialräumliche Sozialpolitik örtlich konzipiert werden. In diesem Kontext ist dann auch die lokale Zivil- oder Bürgergesellschaft ein Bestandteil entsprechender Diskussionen, insofern sie die örtlichen Entwicklungen (z.B. den Bau eines Flücht-lingsheimes oder eines Kindergartens) mitbestimmen will. Sozialpolitisch ist das durchaus eine neue Herausforderung, da es nun sozusagen um Formen „sozialer Infrastruktur“ geht – und nicht mehr um Einzelfälle, auf die der Sozialstaat spezialisiert ist. Der sozialarbeiterische Blick weitet sich vom „Fall“ zum „Feld“, um eine vielzitierte Formel zu benutzen. Caritas und Diakonisches Werk haben mit Schriften, u.a. zur „Gemeinwesendiakonie“ diese Neuausrichtung der Sozialpolitik bereits früh aufgegriffen und mit eigenen Projekten darauf reagiert.[1]

Wichtige politische Stellungnahmen in Richtung Sozialraumorientierung sind zum einen der Siebte Altenbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ (Deutscher Bundestag 2015) und der Zweite Engagementbericht „Demographischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung“ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2016). Der Siebte Altenbericht, den sich die Bundesregierung zu eigen gemacht hat, geht davon aus, dass die Qualität der Sozialräume insbesondere für Ältere von hoher Bedeutung sei – hier aber auch vielfältige Formen von Koproduktionen vor Ort möglich seien. Der Text erfasst ein breitest mögliches Feld von Faktoren, die für eine sozialraumorientierte Versorgung älterer Menschen von Bedeutung sind: Ungleichheiten werden ebenso behandelt wie regionale Disparitäten und Fragen der gesundheitlichen Betreuung, der Pflege, des Wohnens und insgesamt der Verantwortung der Kommunen. Es werden starke Strukturen für Ältere angemahnt und Defizite deutlich benannt. So schlage sich sozialräumliche Segregation, positiv wie negativ, erkennbar auf die Lebenschancen der Älteren durch. Sie beeinflusse entscheidend Integration und Exklusion, denn beides werde in räumlicher Zuordnung erfahren. Betont wird zudem die große Bedeutung nachbarschaftlicher Solidarität und informeller Hilfe, die mit Gesundheit korreliere. Es werden vielfältige wichtige Orte der Begegnung im Sozialraum, aber auch das soziale Umfeld als Risiko benannt.

Soziale Ungleichheit und Städteplanung

Die Aneignung und Gestaltung von Lebens-, Nah- und Sozialräumen unterliegt den Einflüssen sozialer Ungleichheit, was herkömmlich als sozialräumliche Segregation bezeichnet wird. Sie kann sich innerhalb der Räume durch die unterschiedliche Beteiligung milieuspezifischer Personengruppen bemerkbar machen. Aber sie zeigt sich vor allem zwischen Räumen unterschiedlicher Sozialqualität, in denen sich die strukturelle Ressourcenausstattung unterscheidet. In Hamburg-Blankenese kann man Probleme anders lösen als in der Dortmunder Nordstadt. So leiden strukturschwache Räume nicht nur materiell unter Benachteiligung, sondern auch unter schwächeren zivilgesellschaftlichen Strukturen. Mithin ist das Durchsetzungspotential für eigene sozialstrukturelle Interessen (Schaffung von Kindergärten, Jugendtreffs, sozialpädagogische Kräfte usw.) geringer als in wohlhabenden Stadtteilen, obwohl der entsprechende Bedarf viel größer ist.

Seit 2007 will der Bund mittels der „Nationale(n) Stadtentwicklungspolitik“ Stadt- und Raumentwicklung stärker politisch gestalten. Es soll der Top-Down-Logik des Verwaltungshandelns, das über die Köpfe der Bewohner hinweg Planungen allein aufgrund von Expertenwissen ohne konkrete Kenntnis der Bedingungen und Widersprüche vor Ort einleitete, die Logik zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation, Selbstverwaltung und Selbstermächtigung, wenn nicht entgegengesetzt, so doch zur Seite gestellt werden. Die kommunale Stadtplanung muss nun diese Prozesse moderieren. Es geht nicht mehr nur um bauliche Belange – Straßen, Wohn- und Geschäftsgebäude u.ä. –, sondern um die Gesamtentwicklung räumlicher Einheiten. Die bislang entwickelten Beteiligungskonzepte sind vielfältiger Natur, sie reichen von eher lockeren Streifzügen und Stadtteilspaziergängen, über Tombolas, Preisrätsel und Arbeit mit Zeitzeugen, über stärker formalisierte Verfahren wie Modellbauprojekte, Zukunftswerkstätten bis zu Stadtteilbüros.

Über diese verschiedenen Verfahren werden unterschiedliche Personengruppen angesprochen und auch Organisationen der freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt. Kirchen haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts ein Recht darauf, in Raumplanungsverfahren gehört zu werden – nehmen dies aber selten wahr. Neu ist die Eigeninitiative, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Stadt- und Raumplanung ergriffen wird. Das sind je nach räumlicher Arena spezifische starke Akteure, wie etwa im ländlichen Raum Landjugend und Landfrauen, anderswo Fördervereine und Stiftungen. Ebenfalls stark können auch Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern sein, die mit einzelnen Anliegen, z.B. das Internet im ländlichen Raum, Schul- und Kindergartenversorgung in schrumpfenden Städten, sozialverträglicher Bau neuer Wohnanlagen in wachsenden Städten, Verkehrsprobleme in Metropolregionen sich selbst zu Wort melden und Beteiligung einfordern.

Was die Ebene des Bundes anbetrifft, so ist von großer Bedeutung im Rahmen der Städtebauförderung (2017: 790 Millionen Euro Bundesmittel) das Programm „Soziale Stadt“ (90 Millionen Euro), in dem es wiederum ein Unterprogramm zur Förderung von Kirchen, Diakonie und Caritas gibt: „Kirche findet Stadt“. Hinzu kommen weitere Fördermöglichkeiten gerade für benachteiligte Stadtteile, wie der „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ der mit 200 Millionen Euro für 2017 bis 2020 ausgestattet ist. Wichtig ist, dass die Kommunen integrierte Stadtentwicklungskonzepte entwickeln, in denen Wohnungsbauförderung, Gestaltung des öffentlichen Raumes, Ausbau von Dienstleistungen (Bildung, Arbeit, Mobilität) mit Wegen zur Selbstorganisation der Menschen gekoppelt sind.

Die neuen Konzepte legen ein spezifisches Verständnis von sozialen Räumen nahe, wonach räumliche Gegebenheiten zwar Grenzen des Handelns nahelegen, zugleich aber durch Handlungsvollzüge individueller wie kollektiver Akteure verändert werden können. Dies hat weitreichende Konsequenzen für eine Vielzahl von Politikfeldern. Fabian Kessl und Christian Reutlinger formulieren: „Soziale Praktiken sind immer räumliche Praktiken und zugleich konstituieren soziale Praktiken Geltung und Gültigkeit räumlicher Praktiken und können diese auch wieder verändern. Vor dem Hintergrund dieser Prämisse gehen Studien zur Sozialraumforschung davon aus, dass die bestehenden Raumordnungen Ausprägungen von sozialen Prozessen, diskursiven Formierungen und historischen Markierungen darstellen. Raumordnungen stellen somit wirkmächtige Materialisierungen politischer Kämpfe dar […]“.[2] Und das gilt auch dann, wenn es scheinbar um reines Verwaltungshandeln geht.

Professionelle Sozialraumorientierung in der Sozialarbeit

Die Ansätze, sozialstaatliche Leistungen in den Sozialräumen zu verankern und Netzwerkstrukturen zur besseren Platzierung und Koordinierung sozialer Dienste zu nutzen – mithin in einem weiten Sinn sozialräumliche Ressourcen zu „aktivieren“ – stoßen in der Sozialarbeit auf ältere Traditionen der Stadtteilorientierung und Gemeinwesenarbeit der 1970er und 1980er Jahre. Allerdings waren die seinerzeitigen Ansätze sehr viel stärker politisch-parteilich ausgerichtet und intervenierten nicht selten auf Seiten der Mieter, wenn es zu kostentreibenden Altbausanierungen (heute „Gentrifizierung“) kam. Entsprechend kontrovers blieben solche Initiativen gerade im politischen Raum. Heute geht es meist eher um ein gestaltend-verwaltendes Handeln (z.B. in Form des Stadtteilmanagements), ohne politische Bissigkeit. Dennoch bleiben aber große Gemeinsamkeiten professioneller Sozialraumorientierung mit klassischer Gemeinwesenarbeit erhalten.

Mit heutiger Sozialraumorientierung geht es um ein fachlich ausgewiesenes Handlungskonzept der Sozialarbeit, dessen Ziel darin besteht, „soziale Räume zu gestalten und nicht psychische Strukturen von Menschen gezielt zu beeinflussen. Der Raum ist der zentrale Fokus für soziale Arbeit, sowohl auf der Fall- als auch auf der Systemebene.“[3] Damit werden Interessenlagen und Grundansätze der Gemeinwesenarbeit oder auch des klassischen US-amerikanischen „Community Development“ weiter entwickelt, sofern es primär um die Gestaltung von „Umwelten“ der Klienten und der Wahrnehmung ihres Einflusses auf sie geht. Nicht der Einzelne hat sich ihnen schlicht anzupassen, sondern der Raum sich mit den Bedürfnissen der Menschen zu entwickeln. Es gebe einen Handlungs- und Gestaltungsspielraum in der Sozialpraxis, den es im Sinne der Adressaten optimal zu nutzen gelte. Während durchaus konzediert wird, dass diese Arbeitslogik auch dahingehend kritisiert werden könne, dass sie sich von einer neoliberalen Staatslogik instrumentieren ließe, indem sie auf die Eigenverantwortung des Einzelnen fokussiere, greife sie in Wirklichkeit den herkömmlich verfahrenden Sozialstaat an und befähige die Bürger im Sozialraum zur Realisierung ihrer Interessen.

Präziser gesagt: „In der Sozialraumorientierung geht es nicht darum, mit pädagogischer Absicht Menschen zu verändern, sondern darum, unter tätiger Mitwirkung der betroffenen Menschen Lebenswelten zu gestalten und Arrangements zu kreieren, die dazu beitragen, dass Menschen auch in prekären Lebenslagen zurechtkommen.“[4] Nicht um ein plattes materialistisches Konzept, demgemäß die Umstände den Menschen prägen, geht es, sondern um eine dialektische Beziehung von Lebensbedingungen und Lebensentfaltung. Wolfgang Hinte hebt deswegen immer wieder besonders auf den Willen der Betreffenden ab und hält als Ziele der Sozialraumorientierung fest:

„-  staatliche Hilfeleistungen stärker am Willen der betroffenen Menschen und ihren lebensweltlichen Ressourcen auszurichten

–    professionelle Hilfen auf fachlich hohem Niveau bei effizientem und effektivem Mitteleinsatz zu erbringen (die fachlich beste Soziale Arbeit ist auch die kostengünstigste)

–    Hilfe konsequent am Bedarf der leistungsberechtigten Menschen auszurichten und nicht an den vorhandenen Hilfeformen

–     fachliche Säulen und institutionelle Spezialisierung zu überwinden.“[5]

Daraus ergeben sich Qualifikationsanforderungen für Sozialarbeiter und Sozialämter. Sie müssen stets den Menschen in seinen Beziehungen, das Mensch-Umwelt-System im Blick haben.  „Die systematische Erkundung des Willens eines Menschen, die nach Aktivität suchende, nicht-betreuende Interaktion, der auf die Kontaktierung von Zielen gerichtete Ressourcenblick, die fallunspezifische Erkundung von Ressourcen im Quartier, die Nutzung von Kontextbedingungen über Zielgruppen und Parzellen hinaus sowie das leistungsfeldübergreifende Management von Hilfeprozessen.“[6] Dementsprechend sollen Sozial- und Jugendämter strukturiert sein.

Unterstützung erhält diese Option durch entsprechende sozialpolitisch wichtige Voten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge pro Sozialraumorientierung und von den konfessionellen Stellungnahmen der Caritas und des Diakonischen Werks der EKD. Dem schließen sich die anderen Verbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege an. Auf diese Weise ist Sozialraumorientierung heute zu einem breit anerkannten Standard der Sozialarbeit geworden – was freilich nicht bedeutet, dass sie auch entsprechend überall umgesetzt werden würde. Auf jeden Fall wird mit ihr der alte anstaltsbezogene, patriarchalisch erziehende Stil des Sozialstaats endgültig überwunden. Menschen werden darin unterstützt, wie sie selbst leben wollen.

Sozialraumprojekte der Kirchen[7]

Beide großen Kirchen haben den neuen Trend von Anfang an begrüßt und mit eigenen Initiativen begleitet. Dies fiel ihnen umso leichter, als sie nach wie vor parochial in Stadtteilen und Dörfern aufgestellt sind. Als Kirchengemeinden sind beide Kirchen im Prinzip in allen Sozialräumen präsent und schon deswegen für den Sozialraum mitverantwortlich. Allerdings wird das kirchliche Netz in beiden Kirchen durch Kooperationen und Fusionen von Kirchengemeinden immer weitmaschiger und droht sich deswegen von der „Basis“ zu entfernen. Zudem werden organisatorische Kompetenzen der Kirchengemeinden, wie z.B. der Betrieb von Kindertagesstätten, da sie immer komplexeren bürokratischen Anforderungen unterliegen, auf übergemeindliche kirchliche Einheiten oder direkt auf Caritas und Diakonie übertragen, was ihre Präsenz im Sozialraum schwächt.

Von katholischer Seite richtet sich das Interesse vorrangig auf Projekte der Caritas im lokalen „Lebensraum“. Hierzu liegt eine umfangreiche Analyse vor, die aufgrund einer Initiative des Deutschen Caritasverbandes zustande gekommen ist.[8] Ihr Kern besteht in Längsschnittanalysen von insgesamt 22 Sozialraumprojekten (hier „Lebensraumprojekte“ genannt). In allen Projekten wird von vornherein auf Ziele der Sozialraumorientierung abgehoben. Es geht darum, dass aus Bewohnerinnen Akteure werden sollen und so der Weg vom „umsorgt werden“ zum „um sich selbst sorgen“ in den eigenen Lebensräumen gegangen werden kann (ebd., S. 470 ff.). Zudem sollen die Pfarrgemeinde und die Caritas als Verband gemeinsam handeln. Von vornherein durchzieht das Buch eine gewisse Ambivalenz: Zum einen bezieht man sich deutlich auf das Konzept eines aktivierenden Sozialstaats, der ehrenamtliches Potenzial nutzt. Auf der anderen Seite ist man sich bewusst, dass entsprechende Aktivitäten erhebliche Ressourcen benötigen, die nicht immer zur Verfügung stehen. Daher seien Begriffe wie Lebensweltorientierung, Aktivierung und Selbstermächtigung durchaus gefährliche Zauberformeln, wenn sie sich nicht in konkreten Projekten ausmünzen, die Menschen in sozialen Notlagen zugutekommen würden (ebd., S. 39).

Als zentrale Ergebnisse lassen sich festhalten:

  • Die Projekte resultierten aus der Arbeit von im Sozialraum präsenten Hauptamtlichen. Sie nehmen aus der Anwohnerschaft herangetragene Ideen und Wünsche auf oder starten mit einer eigenen Analyse (ebd., S. 431).
  • Nach einiger Zeit der Projektentwicklung hatte sich überall ein Klima von Kollegialität und freundschaftlicher Verbundenheit zwischen den haupt- und ehrenamtlich Aktiven sowie Vertrauen seitens der Bewohnerinnen und Bewohner herausgebildet. Entscheidend waren oft die ersten Projektleiter (ebd., S. 443).
  • „Grundsätzlich war in den Projekten festzustellen, dass den Projektleitungen die Entwicklung und Verantwortungsübernahme der Bewohnerinnen und Ehrenamtlichen für die jeweiligen Projekte wichtig war, die Rahmenbedingungen aber häufig zu einer Top-Down Umsetzung führten“ (ebd., S. 457). Faktisch gestalteten sich die Projekte in drei Stufen: zunächst die Etablierung niedrigschwelliger Angebotsstrukturen als Konsummöglichkeiten (Tafeln, Kleiderläden usw.), dann Gruppenangebote und schließlich die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohner, auch leitende Tätigkeiten zu übernehmen (ebd., S. 458). In neuer Weise wuchsen in den Projekten die verbandliche Caritas und die Kirchengemeinden zusammen, auch wenn stets unterschiedliche Organisations- und daraus folgende Kommunikationsformen berücksichtigt werden mussten. Von beiden Seiten wird der Rückgang von Gemeindecaritas bemängelt (ebd., S. 469).
  • Was die Wirkung auf die Bewohnerinnen und Bewohner anbetrifft, so konnte zwar überall eine große Zufriedenheit festgestellt werden. Dennoch erfüllten sich die lebensweltlichen und lebensräumlichen Aktivierungsziele nicht in Gänze. Änderungen von Einstellungen der Bewohnerinnen zeigten sich kaum. Was wuchs, war ein Kreis von Gleichgesinnten (ebd., S. 483).
  • Generell waren Projekte im Vorteil, denen schnell eine Verankerung im Lebensraum gelang. Allerdings war dies oft nur um den Preis klassischer Helfer-Geholfenen-Schemata zu realisieren. Wirkliche Basisorientierung braucht erhebliche Ressourcen und kostet viel Zeit (ebd., S. 497).

Das Fazit: Für den Caritasverband stellt lebensräumliche Arbeit einen gelungenen Weg dar, soziale Hilfeleistung bedarfsgerecht bereitzustellen und im Sinne des Empowerments die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern. Die Bereitschaft in den Pfarrgemeinden, sich dementsprechend zu engagieren, war groß. Allerdings lagen hier auch häufig Skepsis in Bezug auf Erfolgsmöglichkeiten und kritische Haltungen vor (ebd., S. 510).

Wie sieht der Bezug von evangelischen Kirchengemeinden auf ihren Sozialraum aus? Antworten auf diese Frage liefert eine Studie von David Ohlendorf und Hilke Rebenstorf aus dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD.[9] Sie analysieren exemplarisch die Funktionen von sechs evangelischen Gemeinden in Deutschland in ihren jeweiligen sozialen Kontexten, was weitgehend den betreffenden Sozialräumen entspricht, dort allerdings durchgehend als „zivilgesellschaftliches Engagement“ begriffen wird. Dabei geraten ganz unterschiedliche Beziehungsgestaltungen in den Blick: von der Gemeinde, die sich schon immer als Teil der Zivilgesellschaft begriffen hat und bewusst eine entsprechende Rolle im Stadtteil spielt, bis hin zu jener, die in dieser Hinsicht erste Schritte macht.

In zwei Fällen ist zudem eine repräsentative Befragung in den Sozialräumen durchgeführt worden, um die kirchlichen Aktivitäten aus Sicht der Bevölkerung erfassen zu können. Dabei konnte zum einen eine große Akzeptanz sozialer Aktivitäten der Kirchengemeinden festgestellt werden. Zum anderen aber gehen die Meinungen bezüglich eines dominant bzw. betont politisch akzentuierten Auftretens der Kirche stärker auseinander (ebd., S. 226). Generell gilt: „Sowohl die Gemeinden insgesamt wurden von den Befragten überwiegend positiv beurteilt als auch die einzelnen Arbeitsfelder. Auch wird den Gemeinden eine universalistische Perspektive bescheinigt: Nur eine Minderheit der Befragten geht davon aus, dass sich die Kirche vor allem um ihre eigenen Angelegenheiten kümmert (…) Diese positive Wertschätzung der kirchlichen Arbeit führt allerdings im Gegenzug nicht dazu, dass die kirchlichen Angebote von den Befragten selbst wahrgenommen werden.“ (ebd., S. 227 und ähnlich ebd., S. 245). Nur einer Minderheit sind sie überhaupt bekannt und werden von Nicht-Mitgliedern so gut wie nie genutzt.

Ohlendorf und Rebenstorf entwickeln aus der Analyse der sechs Gemeinden eine Typologie von fünf zivilgesellschaftlichen Funktionen von Kirchengemeinden:

  • Kompensation: Kirchengemeinden besetzen mit ihren Aktivitäten „strukturelle Löcher“ im Sozialraum, die sich durch den Rückzug anderer Leistungsträger ergeben. Dafür erweist sich die parochiale Struktur als günstig (ebd., S. 231).
  • Integration: Die Kirchengemeinde nimmt Aufgaben wahr, die den sozialen Zusammenhalt des Stadtteils stärken und zur Bildung von Sozialkapital beitragen. Dabei bleibt offen, wieweit tatsächlich brückenbildend gearbeitet werden kann (ebd., S. 233).
  • Intervention: Sie erfolgt in Form von einem aktiven „Sich-Einmischen“ in die politischen bzw. sozialen Diskurse eines Sozialraumes. Dabei geht es oft in Einklang mit der religiösen Identität der Gemeinde um eine Parteinahme für die Schwachen (ebd., S. 235).
  • Moderation: In diesem Fall vermittelt die Kirchengemeinde und fungiert als Plattform zum Austragen unterschiedlicher Interessen (ebd., S. 236).
  • Sozialisation: Klassisch bieten Kirchengemeinden vielfältige Möglichkeiten zur Selbstorganisation, Interessenartikulation, Vernetzung usw. an und stärken so die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Kompetenzen. Dies könnte auch für klassisch religiöse Dienste der Kirchengemeinde gelten (ebd. 236).

Insgesamt stellen die Autoren durchgängig starke Voten für eine sozialräumliche Öffnung der Gemeinden fest. Auf die Frage nach den zugrundeliegenden Gründen erkennen sie zwei prägende Narrative. Zum einen beschreiben die Autoren die Wahrnehmung von Säkularisierungstrends und eines damit verbundenen Zwangs zum Umsteuern. Indem sie sich den sozialen Anliegen im Sozialraum öffnen, erhoffen die Gemeinden eine wieder stärkere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und Bedeutungsgewinne (ebd., S. 239). Die eigene religiöse Ausrichtung kann dann allerdings leicht in den Hintergrund geraten. Zum anderen steht gerade das Religiöse im Fokus, wenn die Öffnung als Konsequenz christlicher Nächstenliebe i.S. eines ethischen Universalismus gedeutet wird (ebd., S. 240). Ob sich eine forcierte Sozialraumorientierung durchsetzt oder nicht, hängt zudem nicht selten am Vorhandensein von Personen (insbesondere Pastoren) ab, die sich entsprechend engagieren. Hilfreich ist zudem das Vorhandensein von selbstorganisierten Gruppen in der Gemeinde. Keinen wesentlichen Einfluss scheint die Größe der Gemeinde oder der Anteil ihrer Mitglieder am Gemeinwesen zu haben.

In beiden Kirchen wird mithin die Öffnung des Sozialstaats in den Sozialraum aktiv mit vollzogen und die Verantwortung für die Menschen weit über die in den Kirchengemeinden aktiv Beteiligten wahrgenommen. Das ist, denkt man an alte Traditionen der gemeindlichen Gesundheits- oder Armenpflege, eigentlich nichts Neues, sondern die Rückkehr zu den Wurzeln.

Die Utopie des inklusiven Sozialraumes

Die Vorstellung eines inklusiven Sozialraumes weist durchaus motivierende, hoffnungsvolle, ja geradezu utopische Elemente auf. Auch wenn sich unterschiedliche, ja gegensätzliche Interessen überlagern, so wird doch eine Leitidee erkennbar: Die Schaffung von hochwertigen Lebensräumen, damit sich Menschen in ihrer jeweiligen Individualität frei entfalten – und doch in einer Community so etwas wie „Geborgenheit“ erfahren können, wenn sie es wollen. Deutlich zeichnet sich so das Idealbild eines völlig anderen Sozialstaats als des alten anstaltlichen ab. Mithin geht es in keinem Fall um weniger Sicherheit und reduzierte soziale Leistungen, sondern um ein umfassendes Ernstnehmen dessen, dass soziale Dienste immer in Koproduktion zwischen Klient und Pfleger/Sozialarbeiter erbracht werden: Dies gilt  nicht nur für diese Dienste als solche, sondern letztlich für ihr gesamtes institutionelle Gefüge. Inklusive Sozialräume sind in der Utopie Wiederaneignungen des Sozialen durch die Menschen – ein Hinzugewinn an qualifizierter Sozialität, ja Solidarität.

Letztlich geht es damit auch um die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts als Qualität des gemeinschaftlichen Miteinanders. Im „Bertelsmann Radar gesellschaftlicher Zusammenhalt“ wird er in drei Bereichen gemessen, die ihrerseits jeweils drei Dimensionen enthalten, die wiederum mit mehreren Indikatoren empirisch erfasst werden. Die Bereiche und Dimensionen sind: Soziale Beziehungen (Soziale Netze, Vertrauen in die Mitmenschen, Akzeptanz von Diversität); Verbundenheit (Identifikation der Menschen mit ihrem Gemeinwesen, Vertrauen in Institutionen, Gerechtigkeitsempfinden), Gemeinwohlorientierung (Solidarität und Hilfsbereitschaft, Anerkennung sozialer Regeln, gesellschaftliche Teilhabe). Erfasst werden sowohl die Beziehungen und Einstellungen zu den Mitmenschen als auch die zum politischen Gemeinwesen. Neben der Messung von Sozialkapital als generalisiertes Vertrauen gegenüber den Mitmenschen wird hier mit dem Institutionenvertrauen und der Frage nach der Verbundenheit ein Aspekt von Identität erfragt, der eine starke politische Komponente hat. Vertrauen und Identifikation schaffen die Grundlagen für Partizipation – nur wenn grundsätzlich die Annahme der Responsivität besteht, erscheint Partizipation überhaupt sinnvoll, wird sich Selbstwirksamkeitsgefühl entfalten und Verantwortung für das Gemeinwesen entstehen. Partizipation wirkt dann in einem rekursiven Prozess auf Leistungsfähigkeit und Responsivität der Institutionen zurück. Damit sind aussagefähige Kriterien zur Analyse und Bewertung von Sozialraumaktivitäten gemacht.

Letztlich zeichnet sich hinter den Bestrebungen die Leitidee einer geradezu generativen inklusiven Sozialraumentwicklung ab, insofern die Erbringung spezifischer sozialstaatlicher Leistungen in Einklang und in Übereinstimmung mit zivilgesellschaftlichen, familialen und letztlich individualisierten Strukturen stehen soll. Damit sind auch psychodynamische Aspekte der Transformation von Mentalitäten und Emotionen bis hin zur Veränderung von Normalitätsstandards von Gemeinschaften und der entsprechenden Grenzen der Kommunikation (zum Beispiel was die Integration von Geflüchteten, aber auch von Behinderten anbetrifft) angesprochen. Die „ganz Anderen“ – oder auch die „Verrückten“ – gehören nun voll und ganz dazu. Eine entsprechende Netzwerkbildung benötigt Vertrauensvorschüsse, „personale Haltungen, die von einer gelebten positiven Anthropologie des Vertrauensvorschusses, der Geduld, der längeren Zeithorizonte, einer rechten Mischung aus Eifer und Gelassenheit, von Erwartungsanspruch und Vergabebereitschaft im Fall von Scheiternsrisiken und Entwicklungskrisen gekennzeichnet ist.“[10] Kurzum: Es geht um ein „transzendental vorhandenes, vorgängiges Humanstartkapital“ – wie es Frank Schulz-Nieswandt treffend ausdrückt. Sozialkapital braucht ein „mehr“: vielleicht „Glaubenskapital“?

Ob eine solche lokale Politik allerdings auf einen bereits vorhandenen Bedeutungszuwachs von Nachbarschaften aufsetzen kann, bleibt schwer zu beantworten. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Sozialräumen sind evident. Die Zielvorstellung einer Stärkung der lebensweltlichen Kräfte gegen ihre systemische Kolonisierung bleibt deswegen begrenzt. Zudem sind kritische Ansätze, die auf eine Überdehnung von Selbstverantwortlichkeit und der Ausbeutung ehrenamtlicher Strukturen im Sozialraum – als Entlastung finanzierter sozialstaatlicher Angebote – hinweisen, durchaus plausibel. Aber nicht nur die Projekte der Kirchen zeigen, dass das nicht das letzte Wort sein muss. Ein neuer aufgeklärter Kommunitarismus zeichnet sich ab. Und das könnte in der offenkundigen Krise der liberalen Welt nicht das Schlechteste sein.

Anmerkungen

[1]   Vgl. zur Rolle der Kirchen insgesamt Gerhard Wegner: Re-Sozialisierung der Religion? Die Rolle der Kirchen in inklusiven Sozialräumen. In: ZRGP 3. Jahrgang, Heft 2 2019, S. 235-264. Einige Argumentationen finden sich auch in diesem Text wieder. Zudem beziehe ich mich z.T. auf interne Papiere des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD, an denen Hilke Rebenstorf gearbeitet hat. Und vgl. auch Georg Lämmlin/Gerhard Wegner (Hg.): Kirche im Quartier – die Praxis. Ein Handbuch. Leipzig 2020. Erscheint in Kürze.

[2]   Fabian Kessl/Christian Reutlinger (Hg): Schlüsselwerke der Sozialraumforschung. Traditionslinien in Text und Kontexten. Wiesbaden, 2008, S. 17.

[3]   Michael Noack: Empirie der Sozialraumorientierung. Weinheim und Basel 2016, S. 13.

[4]   Wolfgang Hinte: Das Fachkonzept ‚Sozialraumorientierung‘ – Grundlage und Herausforderung für professionelles Handeln. In: Roland Fürst/Wolfgang Hinte (Hg.): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch. Wien 32019, S. 13-32, hier S. 19.

[5]   Ebda, S. 25.

[6]     Ebda, S. 29.

[7]   Die folgenden Abschnitte zu den beiden Kirchen sind in variierter Form aus einem Aufsatz in der ZRGP übernommen. Vgl. Anm. 1.

[8]   Udo Fr. Schmälzle in Zusammenarbeit mit Stefan Schürmeyer, Torsten Gunnemann, Markus Therre und Ana Honacker: Menschen, die sich halten – Netze, die sie tragen. Analysen zu Projekten der Caritas im lokalen Lebensraum. Berlin 22009.

[9]   David Ohlendorf/Hilke Rebenstorf: Überraschend offen. Kirchengemeinden in der Zivilgesellschaft. Leipzig 2019.

[10] Frank Schulz-Nieswandt: Der inklusive Sozialraum. Psychodynamik und kulturelle Grammatik eines sozialen Lernprozesses. Baden/Baden 2013, S. 50. Und Ders: Lokale generische Strukturen der Sozialraumbildung. §20h SGB V und §45d SGB XI im Kontext kommunaler Daseinsvorsorge. Baden/Baden 2018.

Der Verfasser

Prof. Dr. Gerhard Wegner, z.Z. Publizist, Direktor des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD i.R.